Das Land Oberösterreich fördert den Einbau einer Alarmanlage im Privatbereich mit 30 %, maximal 1.000 Euro. Die Alarmanlagenförderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen mit bestimmten Einkommensgrenzen.
Die Voraussetzungen für die Förderung sind, dass die Wohnung oder das Eigenheim als Hauptwohnsitz genutzt wird, Ehepaare und eingetragene Partner den gleichen Hauptwohnsitz haben und das ausführende Unternehmen die erforderliche gewerberechtliche Befugnis hat. Der Antrag kann nach Fertigstellung der Installation mit einer Rechnung, die nicht älter als 2 Jahre sein darf, gestellt werden.
Einbrecher nutzen erfahrungsgemäss die in den kommenden Herbst- und Wintermonaten früh einsetzende Dämmerung und dringen im Schutz der Dunkelheit vorzugsweise in Einfamilienhäuser und Parterrewohnungen ein.
Tipps, wie Sie sich vor Einbrechern schützen können